Konditionen
In einem ersten Gespräch haben wir Gelegenheit, uns kennenzulernen, herauszufinden, ob die "Chemie" stimmt und ob wir miteinander arbeiten möchten. Sie bestimmen das Ziel und Sie bestimmen, wie lange Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Bei einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, handelt es sich um eine Dienstleistung, die leider nicht von den Krankenkassen übernommen wird, sondern privat gezahlt werden muss.
Ihre Wahl-Freiheit:
Der Vorteil für Sie ist jedoch, dass ein Heilpraktiker für Psychotherapie Methodenfreiheit hat. Das heißt, er ist nicht an die drei von den Krankenkassen finanzierten Verfahren, Psychoanalyse,
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die Verhaltenstherapie, gebunden und kann integrativ arbeiten. Das bedeutet, dass Sie individuell die Therapieform wählen können, die Ihnen am
meisten zusagt und dass diese mit den für Sie am besten geeigneten anderen Therapieformen kombiniert werden kann.
Ihr weiterer Vorteil:
Möchten Sie sich für den Staatsdienst bewerben, oder z. B. eine priivate Krankenversicherung abschließen, müssen Sie über erfolgte psychotherapeutische Behandlungen in einer Klinik, beim Arzt oder beim Psychologischen Psychotherapeuten Auskunft erteilen. Ärzte und Krankenkassen können hier auf gespeicherte Daten zurückgreifen und müssen ebenfalls Auskunft geben. Somit können sich erhebliche Nachteile ergeben, wenn Sie z.B. eine Verbeamtung anstreben oder als Kunde in eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung aufgenommen werden möchten.
Heilpraktiker für Psychotherapie rechnen privat ab und brauchen deshalb an Krankenkassen, Krankenversicherungen oder andere Einrichtungen keine Anträge zu schreiben, Gutachten zu stellen und Sie sind somit nicht “erfasst”. Eine völlige Anonymität Ihrer Person und Ihrer Behandlung wird deshalb gewährleistet.
Tipp:
Die Kosten für Psychotherapie bei einem psychotherapeutischen Heilpraktiker werden von einigen privaten
Krankenversicherungen übernommen. Sofern Sie Heilpraktikerbehandlungen mitversichert haben, fragen Sie bitte Ihren Versicherer, ob Ihnen auch die Psychotherapie erstattet wird. In manchen Fällen
werden die Kosten auch dann übernommen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie keinen psychologischen Psychotherapeuten finden konnten, der Ihnen zeitnah einen Therapieplatz anbieten
konnte.
Psychotherapeutische oder beraterische Behandlungshonorare können ggf. als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Ob und wie das in Ihrem individuellen Fall möglich ist, erfragen Sie bitte auf Ihrem zuständigen Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater.
Schweigepflicht:
Wie bei Ärzten unterliegt auch meine Arbeit der Schweigepflicht. Das heißt, dass ich ohne Ihr Einverständnis niemanden über Inhalte unserer Gespräche informieren darf.
Kosten:
Erstgespräch |
50 Minuten |
60,- Euro |
Therapie/Beratung Hypnose |
50 Minuten 50 - 75 Minuten |
75,- Euro 90,- Euro |